AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma Happy Sound – Karl Zotter

 

I.      Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB, und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser AGB zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren AGB abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

II.    Vertragsabschluss, Anbot, Preis, Kostenvoranschlag

a.) Unsere Angebote verstehen sich unverbindlich und freibleibend. Von diesen AGB oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Mitarbeitern, Zustellern, etc. abgegeben werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc. wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde. Der Punkt II. a) 2. Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

b.) Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung. Das Absenden oder Übergeben der vom Kunden bestellten Ware bewirkt ebenfalls den Vertragsabschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch achttägige Frist, ab Zugang des Angebotes daran gebunden. Bei sämtlichen Bestellungen gilt der Inhalt unserer Auftragsbestätigung als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 24 Stunden ab Erhalt schriftlich Einwendungen erhebt bzw. Änderungen am Auftrag vornimmt.

c.) Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Der Punkt II. c) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

d.) Für von uns erstellte Grobkonzepte, Grobkalkulationen und Kostenvoranschläge sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung unverbindlich und entgeltlich. Ebenso sind die von uns erstellten Ideen- bzw. Realisierungskonzepte entgeltlich. Für die Erstellung dieser Leistung wird ein Stundenhonorar von EUR 100,00 (exkl. Umsatzsteuer) verrechnet. Ein für diese Leistungen bezahltes Entgelt wird dem Kunden gutgeschrieben, wenn aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

III.   Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

a.) Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind ab Warenübernahme zur Zahlung fällig. Ohne besondere Vereinbarung ist der Abzug eines Skontos nicht zulässig. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einlangens auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

b) Zur Abdeckung unseres Aufwandes und Vorleistungen sind wir berechtigt Vorauszahlungen bis zur Höhe von 90 % der Angebotssumme zu verlangen.

c) Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir ab Fälligkeit berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 12 % per anno zu verrechnen. Weitere Ansprüche, wie insbesondere der Anspruch auf höhere Zinsen, aus dem Titel des Schadenersatzes bleiben vorbehalten. Der Punkt III. c) erster Satz gilt nicht bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern.

IV.  Vertragsrücktritt

a) Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug (Pkt. VII) bzw. bei Fehlen der für die Verwirklichung des Projektes notwendigen Unterstützung des Kunden oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.

b) Bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei Bekanntwerden von Umständen, die die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, wie z.B. bei Wechselprotest, Klagsführungen oder Exekutionsverfahren, sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtigungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes kommen die Bestimmungen von Punkt IV. a.) dieser AGB zur Anwendung. Bei Vorliegen der unter Punkt IV b.) angeführten Umstände werden sämtliche unsere Forderungen ohne Rücksicht auf Fälligkeitsvereinbarungen sofort zur Zahlung fällig.

c) Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

d.) Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff KSchG) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von sieben Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

V.    Mahn- und Inkassospesen

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 10,00 zuzüglich Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 30,00 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, z.B. die tarifmäßigen Kosten eines Rechtsanwaltes. Der Punkt V. 2. Satz gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

VI.  Stornobedingungen

a) Alle von uns geleisteten Vorarbeiten, wie konzeptionelle und organisatorische Leistungen sind im Fall einer Stornierung durch den Kunden in voller Höhe zu bezahlen.

b) Mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen werden nachstehende Stornogebühren jeweils in Prozent der Bruttoauftragssumme verrechnet:

  • Stornierung bis acht Wochen vor der Veranstaltung 30 %
  • Stornierung bis vier Wochen vor der Veranstaltung 50 %
  • Stornierung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung 80 %
  • Stornierung kürzer als zwei Wochen vor der Veranstaltung 100 %

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

a) Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch wird jedoch diese Leistung gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.

b) Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart angenommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

VIII.       Lieferfrist

a) Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

b) Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

c) Sollten wir im Falle höherer Gewalt oder von uns nicht verschuldeter Umstände nicht in der Lage sein unsere vereinbarten Leistungen zu erbringen, kann der Kunde keine Ansprüche insbesondere aus dem Titel des Schadenersatzes gegen uns geltend machen.

IX.  Gefahrenübergang

Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Verschlechterung jedenfalls mit der Übergabe an den Transporteur – auch bei Lieferung frei Bestimmungsort – auf den Vertragspartner über.

X.    Benutzungsbedingungen für Leihgeräte

a) Die Abholung der Geräte kann (nach Verfügbarkeit) am Vortag des Mietbeginns ab 12 Uhr, die Rückgabe muss bis 12 Uhr am Tag nach Ablauf der Mietzeit erfolgen. Ein amtlich anerkannter Lichtbildausweis ist vom Kunden vorzuweisen. In diesem Fall werden Abhol- und Rückgabetag nicht verrechnet – nur der/die Veranstaltungstag(e). Als Sicherheit behalten wir uns das Recht vor, einen Kautionsbetrag bei Lieferung oder Abholung des Leihgeräte einzuheben, der bis zum Dreifachen des Mietpreises betragen kann – bei hochwertigen Leihgeräten sind abweichende Beträge möglich. Der genaue Kautionsbetrag wird bei der Übergabe festgelegt, da die Höhe des Betrages abhängig vom Leihgerät ist. Wir sind berechtigt, zu Recht bestehende und fällig gestellte offene Forderungen aus dem Mietverhältnis nach deren Fälligkeit aus dieser Kaution abzudecken.

b) Der Kunde (Mieter) hat sich bei der Übergabe von der Vollständigkeit und Mängelfreiheit der übergebenen Leihgeräte und Gegenstände zu überzeugen und etwaige Mängel sofort zu beanstanden. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von uns nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen oder das Vertragsverhältnis aufzukündigen, vorzeitig aufzulösen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend zu machen. Mit der Übernahme der Leihgeräte bestätigt der Kunde die ordnungsmäße und vollständige Ausfolgung. Nach der Übernahme durch den Kunden trägt dieser die volle Gefahr für die übernommenen Gegenstände und Leihgeräte bis zur Rückgabe an uns. Insbesondere haftet der Kunde in diesem Zeitpunkt auch für Schäden, die durch die Handlungen Dritter oder durch höhere Gewalt entstehen. Unterlässt der Kunde die Untersuchung und oder die Mängelrüge, so gilt der Umfang und der Zustand des gelieferten/abgeholten Materials als mangelfrei. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden (auch für Leistungen wie Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadenersatzansprüche infolge Unmöglichkeit der Leistungen, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; dieser Haftungsausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenem Gewinn oder sonstiger Vermögensschäden.

c) Leihgeräte, die bei der Rückgabe fehlen, beschädigt sind oder aus anderem Grund nicht mehr benutzt werden können, sind zu ersetzen, wobei der Neupreis in Rechnung gestellt wird. Für die Reinigung verschmutzter Gegenstände, die über die normale Abnutzung hinausgeht, hat der Kunde die Kosten zu tragen, wobei die Art der Reinigung von uns bestimmt wird.

d) Die vereinbarte Mietdauer ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so sind wir hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, um den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle vereinbarte Miete pro Veranstaltungstag(e), bei Pauschalmieten der hieraus pro Tag der Mietdauer sich ergebende Betrag, zu entrichten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, den uns nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schadens zu ersetzen.

e.) Sämtliche Leihgeräte und Aufbauten dürfen nur von fachlich geschultem und ausgebildetem Personal bedient werden, insbesondere dürfen Aufbauten durch uns nicht mehr verändert werden.

f.) Der Kunde haftet uns gegenüber für vorsätzliche und fahrlässige Schadenzufügung sowie für zufällige Schadenzufügung (einschließlich dem Fall der höheren Gewalt). Der Kunde haftet für sein eigenes Verhalten, das seiner Mitarbeiter, für das Verhalten von durch ihn zur Veranstaltungsabwicklung beigezogenen Dritten (Subunternehmer, Künstler, Musiker) sowie für das Verhalten von Publikum. Der Kunde ist verpflichtet das allgemein in den jeweiligen Vertragsgegenständen verbundene Risiko wie Diebstahl, Beschädigung, Haftplicht, Transport ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.

XI.  Örtliche Gegebenheiten

Sollten Geländeanpassungen für den Aufbau nötig sein so zeichnet sich der Kunde hierfür und für die Kosten derselben verantwortlich. Für finanzielle Schäden seitens des Veranstalters, die aufgrund von Wetter oder windbedingten Gründen die Sicherung der Bühnenaufbauten oder das Abplanen von Bühnenteilen erfordert, übernehmen wir keinerlei Haftung.

XII. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht

a) Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

a) Im Sinne der § 377 f HGB ist die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Der Punkt XII. a) und b) gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

c) Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen. Wir können uns von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.

XIII.       Schadenersatz

a) Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

b) Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt sechs Monate ab Gefahrenübergang. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

d) Punkt XIII. a) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden und für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Punkt XIII. a) 2. Satz, b) 1. Satz gilt bei Verbrauchergeschäften nicht.

XIV.       Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XV.Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

a) Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

b) Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen.

c) Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeiteten Waren im Zeitpunkt der Ver- oder Bearbeitung.

d) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.

e) Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen.

f) Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

XVI.       Forderungsabtretungen

a) Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.

b) Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

c.) Der Kunde kann mit seinen Forderungen, insbesondere aus Warenlieferungen, nur dann gegen unsere Forderung aufrechnen, wenn wir diese Forderungen ausdrücklich schriftlich anerkannt haben und sie fällig sind.

XVII.     Zurückbehaltung

Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Punkt XVII. gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.

XVIII.    Terminverlust

a) Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abzustatten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden.

b) Punkt XVIII. a) gilt bei Verbrauchergeschäften soweit wir unsere Leistung vollständig erbracht haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist, und wenn wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung von Terminverlust gemahnt haben.

XIX.       Gerichtsstand, anwendbares Recht

Sofern der Kunde nicht Verbraucher i.S.d. KSchG ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht in Graz. Trotzdem sind wir berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Der Vertrag unterliegt dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XX. Datenschutz, Bonitätsprüfung

a.) Wir verwenden von Kunden übermittelte Daten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere unter Beachtung des Datenschutzgesetzes 2000 in der jeweils geltenden Fassung und der Datenschutzgrundverordnung. Erfasst werden stets nur jene Daten, die zur Erfüllung der geschäftlichen Aufgaben notwendig sind, aufbewahrt werden Daten nur so lange wie nötig. Nach Ablauf der mit den Kunden, Mitarbeitern oder Bewerbern vereinbarten Aufbewahrungszeiträumen werden personenbezogene Daten automatisch gelöscht.

b.) Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Überprüfung seiner Identität und Bonität und stimmt zu, dass seine Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bestelldaten) zu diesem Zweck an die behördlich gefugte Kreditschutzverbände, Kreditinstitute und Gewerbebetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Auskunfteien über Kreditverhältnisse berechtigt sind (§142 GewO), übermittelt werden. Auskunfteien, an welche zu Zwecken der Bonitätsprüfung Daten übermittelt werden, sind in Österreich der Kreditschutzverband von 1870 (KSV), Wielandgasse 14, 8010 Graz und der AKV Europa – Alpenländischer Kreditorenverband, Pestalozzistraße 2, 8011 Graz.

c.) Das unentgeltliche Recht auf Widerruf der Zustimmung zur Verwendung und Übermittlung der personenbezogenen Daten seitens des Kunden bleibt hiervon unberührt.

d.) Wir verpflichten uns, Stillschweigen über alle im Rahmen des Geschäftsbetriebes bekannt gewordenen betrieblichen oder geschäftlichen Angelegenheiten des Kunden oder Interessenten zu bewahren, auch unbegrenzt über den Zeitraum des Vertragsverhältnis hinaus.

XXI.       Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

XXII.     Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Bedingungen im Übrigen nicht.

Stand November 2018